Seit In-Kraft-Treten der EuInsVO haben britische Gerichte bereits mehrmals ein Hauptverfahren über eine ausländische Gesellschaft eröffnet. Zumindest in einigen Fällen dürfte die Inanspruchnahme der internationalen Eröffnungszuständigkeit auf einer Fehlinterpretation des Anknüpfungskriteriums des „Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen“ beruhen. Dieser Beitrag zeigt auf, dass der Interessenmittelpunkt zwar Parallelen mit dem effektiven Verwaltungssitz iSd Sitztheorie aufweist, allerdings nicht automatisch oder zwingend diesem gleichzusetzen ist.