§ 124 KO
§ 1101 ABGB
Ungeachtet der Bekanntmachung der Masseunzulänglichkeit in der Insolvenzdatei kann ein Vermieter wegen nach diesem Zeitpunkt angefallenen Zinsansprüchen die im an den insolventen Schuldner vermieteten Bestandobjekt befindlichen Fahrnisse pfandweise beschreiben lassen.