In Umsetzung der Finanzsicherheiten-Richtlinie soll am 1. 12. 2003 das Finanzsicherheiten-Gesetz (FinSG) in Kraft treten. Die Autoren kritisieren am Entwurf insb die Schwierigkeiten, die sich mit der Anwendung des FinSG auf branchenfremde Gesellschaften in insolvenzrechtlicher Hinsicht ergeben. Denn sind wesentliche zur Sicherung des Unternehmens verwendete Vermögensbestandteile Finanzsicherheiten, wäre eine Sanierung bzw Unternehmensfortführung ausgeschlossen.