Die Autorin begrüßt die E des OGH, wonach die Rückzahlung von Eigenkapital ersetzenden Darlehen im Konkurs betrügerische Krida darstellen kann. Diese Strafbarkeit widerspreche nicht dem Analogieverbot im Strafrecht, es werde bloß ein bestehender Tatbestand ausgelegt. Es ergäben sich auch keine Bedenken gegen das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot, weil es einhellige zivilrechtliche Jud gibt, nach welcher Eigenkapital ersetzende Darlehen im Konkurs nachrangig zu behandeln sind.