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Die Neugestaltung der Zusammenarbeit zwischen Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds und der Finanzprokuratur

ZIK aktuellIrmgard Habenicht , Wolfgang PeschornZIK 2003/207ZIK 2003, 157 Heft 5 v. 27.10.2003

Seit 1. 8. 2001 ist die IAF-Service GmbH unter anderem zur privatrechtlichen Geschäftsbesorgung für den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (IAF) berufen. Nunmehr hat der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds bzw die IAF-Service GmbH mit ihrer bisherigen und zukünftigen Rechtsvertreterin, der Finanzprokuratur, die Beratungs- und Vertretungstätigkeit für diesen Aufgabenbereich mit Stichtag 1. 10. 2003 neu geregelt.

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