Seit 1. 8. 2001 ist die IAF-Service GmbH unter anderem zur privatrechtlichen Geschäftsbesorgung für den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (IAF) berufen. Nunmehr hat der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds bzw die IAF-Service GmbH mit ihrer bisherigen und zukünftigen Rechtsvertreterin, der Finanzprokuratur, die Beratungs- und Vertretungstätigkeit für diesen Aufgabenbereich mit Stichtag 1. 10. 2003 neu geregelt.