vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zession und Stimmrecht im Zwangsausgleichsverfahren

ZIK aktuellBettina Nunner-KrautgasserZIK 2003/204ZIK 2003, 146 Heft 5 v. 27.10.2003

Sowohl die Konkursordnung als auch die Ausgleichsordnung enthalten Sonderregelungen für das Stimmrecht von Zessionaren im Zwangsausgleichs- bzw Ausgleichsverfahren (§§ 143 f KO;§§ 40 f AO). Diese Bestimmungen zielen in erster Linie auf das Unterbinden bedenklicher „Stimmrechtskäufe“ ab, bezwecken aber auch, möglichst günstige Rahmenbedingung für das Zustandekommen eines (Zwangs-)Ausgleichs zu schaffen. Im vorliegenden Beitrag werden insb der Zweck und der Anwendungsbereich des§ 143 Abs 2 KO untersucht, also erörtert, in welchen Fällen gegen das Stimmrecht eines Zessionars Widerspruch erhoben werden kann.*)*)Herrn o.Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Jelinek herzlichen Dank für wertvolle Anregungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!