Am 24. 9. 2003 beschlossen, aber noch nicht kundgemacht ist das Gesellschafts- und InsolvenzrechtsänderungsG 2003. Das kurz GIRÄG 2003 genannte Gesetz enthält vor allem das EigenkapitalersatzG und Anpassungsvorschriften in den Insolvenzgesetzen. Wegen Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess wurde das In-Kraft-Treten vom 1. 10. 2003 auf den 1. 1. 2004 verschoben.