In Deutschland wird erneut eine umfangreiche Reform der Insolvenzordnung vorbereitet. Dazu liegt ein Diskussionsentwurf vor (der auf der Homepage des dt Justizministeriums „www.bmj.de “ unter den Gesetzgebungsvorhaben zu finden ist). Während bezüglich der Insolvenzverfahren von Nichtunternehmern („Verbraucherinsolvenzen“) dem bald nach In-Kraft-Treten der InsO erkennbar gewordenen Anpassungsbedarf bereits mit dem Gesetz vom 26. 10. 2001, BGBl I 2710, Rechnung getragen wurde, sollen nunmehr vor allem die allgemeinen Bestimmungen zum „Regelinsolvenzverfahren“ überarbeitet werden.