Ausgehend von der Verurteilung Frankreichs in einem Vertragsverletzungsverfahren, weil von diesem Staat eine von der RL abweichende Umsetzung zugunsten der Verbraucher erfolgt ist, stellt der Autor die Frage, ob die daraufhin erfolgte Entschließung des Rates auch eine Klärung der Frage Voll- bzw Mindestharmonisierung bringt.