Das BMJ hat auf seiner Homepage den Entwurf zu einem Bundesgesetz über Sicherheiten auf den Finanzmärkten bekannt gemacht. In Umsetzung der Finanzsicherheiten-RL 2002/47/ EG soll dieses FinSG die Bestellung und Verwertung von Finanzsicherheiten zwischen bestimmten Finanzmarktteilnehmern regeln. Angesprochen sind professionelle Akteure auf den Finanzmärkten, insb Körperschaften öffentlichen Rechts, übergeordnete Finanzmarkteinrichtungen, beaufsichtigte Finanzinstitute sowie Verrechnungs- und Clearingstellen. Sowohl die Bereitstellung als auch die Verwertung von Wertpapieren oder Barguthaben als Sicherheiten sollen europaweit einheitlich geregelt werden.