Zu 124 BlgNR 22. GP liegt die Regierungsvorlage eines Gesellschafts- und InsolvenzrechtsänderungsG 2003 vor, mit dem das Eigenkapitalersatzrecht geregelt wird. Das GIRÄG 2003 enthält einerseits das EigenkapitalersatzG, andererseits insb Anpassungsbestimmungen für KO und AO. Im Verhältnis zum MEntw (s dazu Mohr , Eigenkapitalersatz - der Ministerialentwurf, ZIK 2002/58, S. 50) ist eine Reihe von Änderungen vorgenommen worden. In der RV ist ein In-Kraft-Treten mit 1. 10. 2003 vorgesehen. Da die Entwürfe jedoch voraussichtlich erst im September im Justizausschuss erörtert werden, ist dieser Termin wohl nicht zu halten.