Nachdem die neue Bundesregierung ihre Arbeit aufgenommen hat, sind Fortschritte bei einigen Gesetzesvorhaben zu berichten. Wie zum BG über das Internationale Insolvenzrecht (Näheres dazu unten ZIK 2003/54b ) gibt es auch zur Exekutionsordnungs-Novelle 2003 eine Regierungsvorlage (39 BlgNR 22. GP). Die RV bringt im Vergleich zum MEntw (zu diesem s ZIK 2002/156c, 109) einige Änderungen. Grundsätzlich bleibt es aber beim Vorschlag eines VollzugsgebührenG - VGebG, das die komplizierten Regelungen nach dem VWGebG durch Einführung eines Pauschalgebührensystems grundlegend vereinfachen wird. Bezüglich der Änderungen in der EO gibt es einen neuen § 8a betreffend variable Zinsen; bleibt das vereinfachte Bewilligungsverfahren auf den Bereich bis 10.000 € beschränkt, statt wie ursprünglich geplant bis 30.000 € anwendbar zu sein; werden viele Bestimmungen bei der Fahrnisexekution betreffend die Befugnisse des Gerichtsvollziehers in die allgemeinen Regelungen über dessen Rechtsstellung (§§ 24 ff EO) verlagert; und erfolgen zusätzliche Änderungen bei der Forderungsexekution. Die Reform soll im Wesentlichen mit 1. 1. 2004 in Kraft treten.