Der Ministerrat hat eine Regierungsvorlage zu einem BG über das Internationale Insolvenzrecht - IIRG beschlossen und an den Nationalrat weitergeleitet (s 33 BlgNR 22. GP). Der Gesetzesentwurf hat am 8. 4. 2003 den Justizausschuss passiert. Die Bestimmungen des IIRG sollen im Wesentlichen am 1. 7. 2003 in Kraft treten.