Der Autor setzt sich mit der E des OGH auseinander, in der ein Treuhänder sowohl vom Kreditgeber als auch von den Käufern zur Abwicklung eines drittfinanzierten Liegenschaftskaufes bestellt wurde, und in dieser Konstellation den Käufern Schadenersatzsprüche verwehrt, die aus einer Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditgeber resultieren.