Der Autor führt aus, dass der Masseverwalter berechtigt ist, einen Schaden aufgrund von Finanzierungskosten geltend zu machen, der durch das Nicht-Zurverfügung-Stehen des Stammkapitals einer GmbH aufgetreten ist, aber vermeidbar gewesen wäre.
Der Autor führt aus, dass der Masseverwalter berechtigt ist, einen Schaden aufgrund von Finanzierungskosten geltend zu machen, der durch das Nicht-Zurverfügung-Stehen des Stammkapitals einer GmbH aufgetreten ist, aber vermeidbar gewesen wäre.