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Kein Insolvenz-Ausfallgeld für Schadenersatzansprüche, die vor dem vorgesehenen Arbeitsbeginn entstehen

Judikatur ZIKZIK 2002/152ZIK 2002, 107 Heft 3 v. 25.6.2002

§ 1 Abs 2 Z 2 IESG

Schadenersatzansprüche des Arbeitnehmers, die bereits vor dem vorgesehenen Arbeitsbeginn (hier: aus einem davor liegenden unberechtigten Rücktritt vom Arbeitsvertrag) entstehen, sind nicht nach IESG gesichert.

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