Die EUInsVO (EG) 1346/2000 ist mit Wirkung für nach dem 31. 5. 2002 eröffnete Insolvenzverfahren in Kraft getreten. Deren (mit Ausnahme Dänemarks) EU-weite Wirkung bedarf einiger Umsetzungsmaßnahmen. Auf gesetzlicher Ebene wurden in Österreich entsprechende Schritte bereits mit dem IRÄG 1997 in den §§ 7 bis 9 IEG getroffen. Zusätzlich liegt nunmehr ein Einführungserlass des BMJ (JMZ 30.008/2-I.11/2002) vor.