Der Autor beschäftigt sich mit den Auslandswirkungen des Konkurses, insb mit der Problematik des in der OGH-Rsp vertretenen Territorialitätsgrundsatzes im Anfechtungsrecht. Er sieht im Erfordernis der „Konkursunterworfenheit“ des Objekts der anfechtbaren Rechtshandlung einen Spezialfall der Befriedigungstauglichkeit. Auch durch die Anfechtung von Rechtshandlungen, die Vermögen betreffen, das sich im Zeitpunkt der Vornahme der Rechtshandlung im Ausland befunden hat, würden sich die Befriedigungschancen der Gläubiger erheblich verbessern.