Der Autor beschäftigt sich aus Anlass der OGH-E mit der Frage, wann eine Mantelzessionsvereinbarung ausreichend bestimmt und die dadurch erlangte Sicherstellung daher kongruent ist. Er weist dabei auf die Gefahr allgemeiner Formulierungen hin.
Der Autor beschäftigt sich aus Anlass der OGH-E mit der Frage, wann eine Mantelzessionsvereinbarung ausreichend bestimmt und die dadurch erlangte Sicherstellung daher kongruent ist. Er weist dabei auf die Gefahr allgemeiner Formulierungen hin.