vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Berechnungsgrundlage für die Zahlungsplanquote

Judikatur ZIKZIK 2001/332ZIK 2001, 215 Heft 6 v. 22.12.2001

§ 183 KO, § 194 Abs 1 KO, § 195 Z 1 KO

Bietet der Schuldner keine Zahlungsplanquote an, die seiner Einkommenslage in den folgenden fünf Jahren entspricht, ist der Zahlungsplanantrag zurückzuweisen.

Die Zahlungsplanquote ist grundsätzlich anhand des tatsächlichen Einkommens des Schuldners zu berechnen, es sei denn, dieses steht mit seinem Ausbildungsstand, seinem Alter und der Entlohnung in seinen bisherigen Tätigkeiten in auffälligem Widerspruch.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!