Die Autorin behandelt anhand verschiedener im Konkursverfahren denkbarer Fallgruppen den Einfluss des Konkurses auf eine laufende Verjährungsfrist. So führt sie aus, dass die ordnungsgemäße Anmeldung einer Forderung zunächst nur einen Schwebezustand herbeiführt, der frühestens mit Prüfung der Forderung, allenfalls mit früherer Konkursaufhebung endet; im Fall der Konkursaufhebung vor der Prüfungstagsatzung ende die Ablaufshemmung erst einen Monat nach dem Tag der (nicht mehr stattfindenden) Prüfungstagsatzung.