Der Autor nimmt zur OGH-E betreffend den Missbrauch der IESG-Sicherung durch länger dauerndes „Stehenlassen“ des Entgelts Stellung, und zwar teils zustimmend (zB hinsichtlich der Aussage, dass der „normale“ Arbeitnehmer das Entgelt bis zur Sicherungsgrenze von sechs Monaten stehen lassen kann), teils kritisch (insb zum vom OGH im Fall eines „atypischen“ Arbeitsverhältnisses angenommenen Sicherungsentfall hinsichtlich sämtlicher offener Ansprüche aus dem Dienstverhältnis).