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Außerstreitverfahren auf Herabsetzung bzw Erlöschen des Unterhalts und Schuldnerkonkurs; Anmeldung titulierter Konkursforderungen

Judikatur ZIKZIK 2001/100ZIK 2001, 55 Heft 2 v. 25.4.2001

§ 7 KO, § 10 KO, § 103 KO, § 110 KO, § 113 KO, § 181 ff KO
§ 35 EO, § 39 Abs 1 Z 1 EO

Gesetzliche Unterhaltsansprüche für die Zeit nach Konkurseröffnung sind keine Konkursforderungen und können daher gegen den Gemeinschuldner auch während des Konkursverfahrens anhängig gemacht und fortgesetzt werden.

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