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Keine Verjährungsunterbrechung bei Gemeinschuldnerforderungen durch Konkurseröffnung

Judikatur ZIKZIK 2001/101ZIK 2001, 56 Heft 2 v. 25.4.2001

§ 7 KO, § 9 KO
§ 1497 ABGB

Die Konkurseröffnung über das Vermögen der kl P hat für die Verjährung der von ihr bereits gerichtlich geltend gemachten Forderungen keine weitere Unterbrechungswirkung (Verweis auf OGH 6 Ob 683/87; RIS-Justiz RS0034628). Wird der Prozess nicht gehörig fortgesetzt, tritt daher Verjährung ein.

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