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Nachweis eines älteren Absonderungsrechts bei Antrag auf Einstellung des Verwertungsverfahrens

Judikatur ZIKZIK 2000/204ZIK 2000, 162 Heft 5 v. 25.10.2000

§ 1 KO, § 3 Abs 1 KO, § 12 KO

In einem reinen Exekutionsverfahren gegen den Gemeinschuldner - wie im Falle des Zugriffs auf Massebestandteile durch einen Absonderungsgläubiger - ist der Masseverwalter gesetzlicher Vertreter des verpflichteten Gemeinschuldners, somit nicht selbst Verfahrenspartei (Verweis auf SZ 70/79 und OGH ZIK 1997, 139).

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