Der Autor erörtert in seinem Aufsatz Grundsätze der Insolvenzverschleppungshaftung. Insb betont er (weiterhin) die unterschiedliche Behandlung von Alt- und Neugläubigern bzw die Trennung von Quotenschaden und Individual-/Ausfallschaden. Die Massedifferenz sei vom Masseverwalter einzuklagen und an alle Gläubiger zu verteilen, während der den Quotenschaden übersteigende Individualschaden vom jeweiligen Neugläubiger außerhalb des Konkurses geltend zu machen sei.