In seiner Glosse vetritt der Autor die Ansicht, dass sich die Zuständigkeit des Konkursgerichts entgegen der Rsp des OGH nicht nach dem Ort der faktischen Unternehmensleitung, sondern primär nach dem statutarischen Sitz richte.
In seiner Glosse vetritt der Autor die Ansicht, dass sich die Zuständigkeit des Konkursgerichts entgegen der Rsp des OGH nicht nach dem Ort der faktischen Unternehmensleitung, sondern primär nach dem statutarischen Sitz richte.