Mit der zu besprechenden Entscheidung 1) befasst sich das LGZ Graz mit der praktisch relevanten Frage, ob sich der Masseverwalter gegen die eigenmächtige Durchsetzung von behaupteten Aussonderungsansprüchen mit Besitzstörungsklage erfolgreich zur Wehr setzen kann. Dabei gilt der Beurteilung von Klauseln in Vertragsformblättern, die die Selbsthilfe gestatten, aber den Grundsätzen ordnungsgemäßer Konkursabwicklung widersprechen, besonderes Augenmerk.