Der Autor weist darauf hin, dass die Entscheidung des OGH, die sich mit dem Schicksal einer Haftrücklassgarantie im Konkurs eines Werkunternehmers beschäftigt, in mehrfacher Hinsicht beachtenswert sei, ua weil sie sich mit Sonderformen der Bürgschaft und Garantie bzw mit dem Gedanken der Wertverfolgung im Konkurs auseinander setze.