Der Autor untersucht die Auswirkung von Unterbrechung/Karenzierung/Aussetzung eines Arbeitsverhältnisses auf laufende Gehaltsexekutionen. Er legt dar, dass § 299 Abs 1 EO, wonach sich das Pfändungspfandrecht bei bis zu sechs Monate langer “Unterbrechung" auf die nachträglich gegen denselben Drittschuldner begründeten Forderungen erstrecke, sämtliche dieser Fälle, ja sogar solche den der zwischenzeitigen Vollbeendigung des Arbeitsverhältnisses erfasse.