Der Autor beschäftigt sich mit der E BGH ZIP 2000, 65, laut der die Klausel in einem Bürgschaftsvertrag, wonach sich die Haftung auf alle derzeit bestehenden Ansprüche des Gläubigers gegen den Hauptschuldner erstrecke, eine unangemessene, weil intransparente Benachteiligung des Bürgen darstelle. Er gelangt zum Ergebnis, dass auch nach österreichischer Rechtslage derartige Klauseln von der Gesamtnichtigkeit bedroht sind.