Die Bedeutung der GewO1)) für das Konkursverfahren wird weitgehend unterschätzt, obgleich ihre Bestimmungen einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung für die Fortführung eines der GewO unterliegenden Betriebes haben und die damit verbundenen Verpflichtungen und Veranlassungen in die Entscheidung gem § 114a KO einfließen sollten. Die nachfolgende kommentierte Checkliste soll dem Praktiker eine Orientierung und Entscheidungshilfe geben. Gegenstand sind die der GewO unterstellten Betriebe und Anlagen, soweit sie für die Betriebsfortführung im Konkurs von Bedeutung sind. Ausgangspunkt ist eine der GewO unterliegende Tätigkeit des Gemeinschuldners.