Der Aufsatz geht aus Anlass einer Aussendung der FORIS AG, D-14129 Berlin, Matterhornstraße 44, der Frage nach, ob eine Prozessfinanzierung durch Teilabtretung der Klagsforderung wegen § 879 Abs 2 Z 2 ABGB als nichtig angesehen werden muss.
Der Aufsatz geht aus Anlass einer Aussendung der FORIS AG, D-14129 Berlin, Matterhornstraße 44, der Frage nach, ob eine Prozessfinanzierung durch Teilabtretung der Klagsforderung wegen § 879 Abs 2 Z 2 ABGB als nichtig angesehen werden muss.