Die anläßlich der parlamentarischen Behandlung des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 1997 gefaßten Entschließungen des Nationalrats bestimmten und bestimmen die Arbeit des Justizministeriums auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Dies ist neben den derzeit noch laufenden Besprechungen über eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen der vor kurzem zur Begutachtung versendete Ministerialentwurf des Insolvenzverwalter-Entlohnungsgesetzes. Dazu kommt noch die bereits erlassene Verordnung über die Bevorrechtung eines weiteren Gläubigerschutzverbands. Über diese beiden zuletzt genannten Vorhaben soll kurz berichtet werden.