Wie die Praxis nach der am 1. 1. 1995 in Kraft getretenen Konkursordnungs-Novelle 1993 zur Entschuldung von natürlichen Personen gezeigt hat, blieb den eigentlichen Zielgruppen der Novelle der Weg zur Entschuldung verwehrt. Die Autoren stellen zunächst diese Entwicklung in der Praxis dar, um in einem weiteren Schritt darzulegen, daß die in der Praxis geschaffene Hürde vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt war und dieser daher die bezughabenden Bestimmungen neu zu überdenken haben wird.