Die Gesetzgebung zur Mindestbesteuerung von Kapitalgesellschaften, sowohl bei der seinerzeitigen Vermögensteuer als auch bei der nunmehrigen Körperschaftsteuer, ist durch ständige korrigierende Eingriffe des Verfassungsgerichtshofes gekennzeichnet. Mit dem letzten Erkenntnis zu § 24 Abs 4 KStG idF 1997 hat der Verfassungsgerichtshof entgegen weiter gesteckten Erwartungen in der Literatur nur einen geringen Teil der Neuregelung als verfassungswidrig erkannt und aufgehoben. Der nachstehende Beitrag soll aufzeigen, dass ein Ende der Diskussion (und der Prüfungstätigkeit des Verfassungsgerichtshofes) jedenfalls bei in Konkurs befindlichen Kapitalgesellschaften verfrüht wäre.