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Unternehmensfortführung erleichtert? Das Verfahrenskonzept des IRÄG 1997 aus der Sicht des Masseverwalters*)*)Eine Beurteilung der Chancen und Risken der Unternehmensfortführung aus der Sicht des Masseverwalters kann sich naturgemäß nicht auf eine Untersuchung der rein verfahrensrechtlichen Änderungen beschränken. Neben der Suspendierung von Aus- und Absonderungsrechten ist für die Unternehmensfortführung die Behandlung der noch nicht vollständig abgewickelten Rechtsverhältnisse und da wieder der Arbeitsverträge von ausschlaggebender Bedeutung. Aus technischen Gründen wird dieser Bereich des Fortführungsrechtes in einem zweiten Artikel behandelt, der im nächsten Heft der ZIK erscheinen wird.

ZIK aktuellGerhard RothnerZIK 1997, 193 Heft 6 v. 22.12.1997

1. Einleitung

1.1. Der typische Inhalt des Konkursverfahrens - auch des Unternehmenskonkurses - ist das einer Generalexekution in ein zur Befriedigung der Gläubiger nur teilweise ausreichendes Vermögen. Der Umstand, daß es überhaupt zur Konkurseröffnung gekommen ist, stellt augenscheinlich auch die Fortführungstauglichkeit des von der Insolvenz betroffenen Unternehmens in Frage. Die Versilberung des Unternehmens ist der letzte Schritt im systemimmanenten Ausleseverfahren des Marktes. Die Aufgabe des Masseverwalters besteht dann darin, aus dem Verwertungserlös für eine möglichst hohe Befriedigung der auf die Konkursmasse verwiesenen Gläubiger zu sorgen1)1)Vgl Riel , AnwBl 12/97 I, der so freundlich war, mir das Manuskript seines im Dezemberheft des Anwaltsblattes erscheinenden Artikels mit dem Titel “Die Neuregelung der Unternehmensfortführung im Konkurs durch das IRÄG 1997" zur Verfügung zu stellen. Der Artikel wird zitiert mit AnwBl 12/97 und der im Manuskript vorgesehenen Gliederung..

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