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Bankgarantie und § 54 Abs 2 KO

ZIK aktuellGunther NageleZIK 1997, 200 Heft 6 v. 22.12.1997

Die Konkursordnung bestimmt, daß Forderungen auf Ersatz einer für den Gemeinschuldner bezahlten Schuld den Rang der bezahlten Forderung genießen, somit als Konkurs- oder Masseforderungen zu qualifizieren sind. Kommt diese Gesetzesstelle auch dann zur Anwendung, wenn eine vor Insolvenzeröffnung erstellte Bankgarantie den Anspruch auf Erfüllung einer später entstandenen Masseforderung sichert?

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