Das IRÄG 19971) bringt sowohl eine Umgestaltung des Konkurseröffnungsverfahrens als auch Änderungen bei den Konkurseröffungsvoraussetzungen. Der vorliegende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die Neuerungen, wobei die Sonderbestimmungen für juristische Personen hier nicht behandelt werden. Ihnen ist ein eigener Beitrag in diesem Heft gewidmet.