§ 1 IESG
§ 3 Abs 1 ASVG, § 30 Abs 2 ASVG
Abl L 1971/149, 2 EG-VO 1408/71
80/987/EWG Richtlinie
Der Anwendungsbereich des IESG ist teleologisch auf im Inland beschäftigte Arbeitnehmer (arbeitnehmerähnliche Personen) zu reduzieren. Ein möglicher Rückgriff auf die EG-VO 1408/71 bzw RL 80/987/EWG scheidet jedenfalls bei einem in der Schweiz beschäftigten Antragsteller aus.