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Besonderer Kündigungsschutz und § 25 KO

Judikatur ZIKZIK 1996, 210 Heft 6 v. 22.12.1996

§ 25 KO
§ 15 Abs 4 MSchG

Der Masseverwalter ist bei einer Kündigung gem § 25 KO zwar an die gesetzlichlichen, kollektivvertraglichen oder zulässigerweise vereinbarten kürzeren Kündigungsfristen, nicht aber an die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungstermine gebunden.

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