Die Beratungen der Insolvenzrechtsreformkommission wurden abgeschlossen. Auf diesen Vorarbeiten beruht der Ministerialentwurf des IRÄG 1997, der im November dieses Jahres zur Begutachtung versendet wurde und über den ein Überblick gegeben wird. Außer acht gelassen werden hiebei die - auch im Entwurf enthaltenen - auf die Insolvenzprophylaxe abzielenden Änderungen des Gesellschaftsrechts. Auch Anpassungen des IESG sind geplant, deren Verwirklichung in nächster Zeit zu erwarten ist.