Es ist selbstverständlich, daß anläßlich der Großinsolvenz “Konsum" immer wieder Detailfragen besondere Bedeutung erhalten haben. Eine davon ist die Behandlung der Frage, welche Bedeutung dem “Flaschenpfandrecht" zuzumessen ist.
Die Praxis geht den Weg - ohne sich um rechtliche Ausformungen viel oder überhaupt zu kümmern -, daß der Produzent den Gesamtpreis für Kisten (zB Bierkisten, Flaschen und deren Inhalt) getrennt, jedoch in einer einheitlichen Rechnung dem Handelsunternehmen in Rechnung stellt. Stellt das Handelsunternehmen die Gebinde (= Kisten und Flaschen) wieder zurück, schreibt der Produzent dem Handelsunternehmen den Preis für Gebinde und Flaschen wieder gut. An und für sich ist diese Übung völlig unproblematisch.