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Die stille Gesellschaft im Ausgleich des Geschäftsherrn*)*)Die Ausführungen basieren auf einem Rechtsgutachten des Autors.0

ZIK aktuellFriedrich FrabergerZIK 1996, 42 Heft 2 v. 25.4.1996

Im Rahmen des gerichtlichen bzw außergerichtlichen Ausgleiches findet ein Schuldnachlaß statt (§ 53 Abs 1 AO bzw § 1380 iVm § 1444 ABGB), der bei bilanzierenden Unternehmen zum Anfall eines “Sanierungsgewinnes" führt. Der folgende Beitrag befaßt sich mit der - in der österreichischen Rsp und Lehre - ungeklärten Frage, ob ein (typischer) stiller Gesellschafter am Sanierungsgewinn des Unternehmens des Geschäftsherrn beteiligt ist, und kommt dabei zu einer von der Rsp des RG bzw des BGH abweichenden Lösung.

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