Mit der EO-Nov 1995 BGBl 519 hat der Gesetzgeber ei- nen weiteren großen Schritt hin zur Aktualisierung des Vollstreckungsrechts gemacht. Drei ganz wesentliche Neuerungen brachte diese Novelle mit sich: das ADV-unterstützte vereinfachte Bewilligungsverfahren, die Vollstreckbarerklärung und Anerkennung ausländischer Akten und Urkunden sowie grundlegende Änderungen im Recht der Fahrnisexekution. Dazu kommen zahlreiche kleinere, dennoch für die Praxis sehr wichtige Maßnahmen, wie zB die Vereinheitlichung der Zuständigkeit für die Exekutionsbewilligung beim Exekutionsgericht, geänderte Befugnisse der Vollstreckungsorgane oder gewichtige kostenrechtliche Neuerungen.