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Kein Insolvenz-Ausfallgeld für Organmitglieder einer Muttergesellschaft

Judikatur ZIKZIK 1995, 196 Heft 6 v. 1.12.1995

IESG § 1 Abs 6 Z 2, § 2 Z 3

Wer in der Muttergesellschaft einer Gemeinschuldnerin organschaftliche Stellung bekleidet, hat keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld für die Tätigkeit als arbeitnehmerähnlicher Konsulent der Gemeinschuldnerin oder als deren Angestellter, weil der Ausschlußtatbestand des § 1 Abs 6 Z 2 IESG anzuwenden ist.

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