Jüngst ging Konecny der Frage nach, ob eine gerichtliche Nachkontrolle der Voraussetzungen möglich sei, unter denen eine Zustimmungserklärung des Ausgleichsverwalters nach §§ 20b und c AO abgegeben werde.
Jüngst ging Konecny der Frage nach, ob eine gerichtliche Nachkontrolle der Voraussetzungen möglich sei, unter denen eine Zustimmungserklärung des Ausgleichsverwalters nach §§ 20b und c AO abgegeben werde.