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Zum Entzug der Eigenverwaltung im Schuldenregulierungsverfahren

Judikatur ZIKZIK 1995, 161 Heft 5 v. 1.10.1995

KO idF vor 1. 7. 2010 § 186

Im Schuldenregulierungsverfahren soll im Zweifel die Eigenverwaltung belassen und kein Masseverwalter bestellt werden. Hat ein Privatschuldner sieben Gläubiger mit Verbindlichkeiten von knapp über einer Mio S, sind die Vermögensverhältnisse des Schuldners so überschaubar, daß eine Entziehung der Eigenverwaltung ausgeschlossen ist.

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