vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zuständigkeit für den Konkurs natürlicher Personen

Judikatur ZIKZIK 1995, 159 Heft 5 v. 1.10.1995

KO idF vor 1. 7. 2010 § 182

Der Gerichtshof erster Instanz ist für den Konkurs einer natürlichen Person zuständig, wenn diese zwar alle Betriebsstandorte ihres Unternehmens geschlossen hat, aber noch Abwicklungstätigkeiten vornimmt.

LGZ Wien 10. 4. 1995, 46 R 199, 213/95

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!