KO idF vor 1. 7. 2010 § 182
Der Gerichtshof erster Instanz ist für den Konkurs einer natürlichen Person zuständig, wenn diese zwar alle Betriebsstandorte ihres Unternehmens geschlossen hat, aber noch Abwicklungstätigkeiten vornimmt.
LGZ Wien 10. 4. 1995, 46 R 199, 213/95