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Prozeßaufnahme bei Fortsetzungsantrag durch unbeteiligten Dritten

Judikatur ZIKZIK 1995, 151 Heft 5 v. 1.10.1995

KO idF vor 1. 7. 2010 § 7

Wird aufgrund des Antrags eines am unterbrochenen Prozeß unbeteiligten Dritten (hier des bereits enthobenen Masseverwalters) die Prozeßaufnahme verfügt, ist der Beschluß wirkungslos, das Verfahren somit weiterhin unterbrochen.

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